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Gymnasium Burgdorf |
Öffnungszeiten
Schuljahr 2010/11
2. Halbjahr
montags: 9.25 bis 9.45 Uhr
donnerstags: 9.25 bis 9.45 Uhr
Ansprechpartner: Herr Panskus
An unserer Schule können
die meisten Lernmittel gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden. Die Teilnahme am Mietverfahren ist freiwillig. In den
Klassenstufen 5 bis 10 können die Bücher jedoch nur im kompletten Satz für das jeweilige Schuljahr gemietet
werden, eine Ausleihe einzelner Titel ist nicht möglich. Dieses Verfahren entspricht dem Beschluss der Gesamtkonferenz.
Einige Wochen vor den Sommerferien (bzw. bei der Anmeldung in die Klassenstufe 5) erhalten die Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 5 bis 10 einen Bestellschein für die Bücher des folgenden Schuljahres. Darauf befindet sich eine Liste aller im jeweiligen Schuljahr benötigten Lernmittel. Viele der dort aufgeführten Titel können in der Lernmittelbücherei gegen eine Mietgebühr ausgeliehen werden, dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Bücher vermietet. Da auf dem Bestellschein sowohl die Ladenpreise als auch das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben ist, können die Schülerinnen und Schüler in Ruhe vergleichen und sich dann entscheiden, ob sie von unserem Angebot der Schulbuchmiete Gebrauch machen wollen. Wer von der Ausleihe keinen Gebrauch machen möchte, ist jedoch verpflichtet, sich die Bücher anderweitig (zum Beispiel über den Buchhandel) zu beschaffen.
Einige Lernmittel auf dieser Liste wie Atlanten, Lektüren und Arbeitshefte können wir leider nicht zur Ausleihe anbieten. Diese müssen sich die Schülerinnen und Schüler in jedem Falle selbst besorgen.
Die Anmeldung zum Mietverfahren erfolgt bei fristgerechter Abgabe des Bestellscheines, sie gilt dabei nur für den Fall der Versetzung. Sollte die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler nicht versetzt werden, so wird kurzfristig ein neuer Bestellschein mit den Titeln für die zu wiederholende Kassenstufe bereitgestellt.
In den Jahrgangsstufen Q1 und Q2 werden die Lernmittel nach der individuellen Kurswahl einzeln gemietet. Die betreffenden Schülerinnen und Schüler erhalten die Informationen hierzu erst zu Beginn des jeweiligen Schuljahres.
In den ersten Schulwochen werden die Lernmittel den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt, wobei diese verpflichtet sind, den Zustand der Bücher zu kontrollieren und Beschädigungen, die bei der letzten Rücknahme der Lernmittel übersehen wurden, unverzüglich mitzuteilen. Reklamationen, die mehrere Tage oder gar Wochen nach der Ausgabe gemacht werden, können nicht mehr akzeptiert werden. Werden beschädigte Lernmittel gemeldet, kann es leider vorkommen, dass von dem entsprechenden Titel nicht mehr genügend Exemplare zur Verfügung stehen, da uns eine Bevorratung über den ermittelten Bedarf hinaus nicht erlaubt ist. Dennoch sind wir bemüht, die fehlenden Lernmittel dann schnellstmöglich nachzubestellen.
Für beschädigte oder nicht fristgemäß zurückgegebene Lernmittel wird ein Ersatzanspruch geltend gemacht, der sich aus dem Zeitwert des Buches bei durchschnittlicher Abnutzung errechnet, und zwischen 30% und 100% des aktuellen Ladenpreises beträgt. Als Beschädigung gelten unter anderem unverhältnismäßig stark abgestoßene Ecken, wie er gelegentlich durch unsachgemäßen Transport (z.B. in zu weichen Taschen) entsteht, Eintragungen (auch mit Bleistift) sowie Feuchtigkeitsschäden (z.B. durch ausgelaufene Trinkflaschen).