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Schul- und Pausenordnung

Schulordnung

Das Zusammenleben in der Schule erfordert sachgerechtes Verhalten und wechselseitige Rücksichtnahme, damit der Schule ihren Bildungsauftrag erfüllen kann. Folgende Regelungen sind deshalb zu beachten:

Pünktlichkeit

Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in der Schule einzufinden.

Fahrzeuge auf dem Schulgelände

Das Schulgelände ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Das Befahren mit Fahrrädern, Krafträdern oder Kraftwagen ist daher nicht gestattet.

Die Benutzung des Pkw-Parkplatzes ist von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich Lehrkräften und den schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Parkausweis gestattet.

Fahrräder werden grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Fahrrad-Stellplätzen abgestellt. Die Stellplätze an der Sporthalle sind den Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 11 und 12 vorbehalten. In anderen Bereichen werden keine Fahrräder abgestellt. Auch der Bürgersteig des Berliner Rings wird nicht als Abstellplatz benutzt. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.

Nutzung multimedialer Endgeräte

Als multimediale Endgeräte (nachstehend MMEG genannt) sind folgende Geräte zu verstehen:

  • Geräte, mit denen telefoniert werden kann (Handys, Smartphones, Smartwatches etc.)
  • Musikabspielgeräte (IPods, MP3-Player etc.)
  • Portable Spielkonsolen
  • Tablet-PC (z.B. IPad mini), Laptop, Net- und Notebooks

Die Nutzung von MMEG ist innerhalb des Schulgeländes grundsätzlich allen untersagt. Es gelten folgende Ausnahmen (dabei wird auf strafrechtliche Konsequenzen beim Missbrauch von z. B. gewaltverherrlichenden, sexistischen und beleidigenden Beiträgen hingewiesen):

  • Lehrkräfte können zeitlich und räumlich begrenzt das Verbot außer Kraft setzen, sodass die Schülerinnen und Schüler die MMEG im Beisein der Lehrkraft nutzen können (z.B. zur unterrichtlichen Nutzung oder zur Benachrichtigung der Eltern in wichtigen Fällen).
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können MMEG im Oberstufenbereich (siehe Abschnitt „Pausenordnung“) nutzen.
  • Lehrkräfte wirken als Vorbild, indem sie MMEG nur in den Lehrerzimmern oder zu unterrichtlichen Zwecken in den Unterrichtsräumen benutzen.

Immer dann, wenn die MMEG-Nutzung untersagt ist, ist das MMEG in einen absolut laut- und vibrationslosen Zustand zu versetzen („Aus“ oder „Flugmodus“).

Bei Verstößen gegen diese Regel teilt die feststellende Lehrkraft den Verstoß der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer mit. Diese oder dieser entscheidet über eine geeignete Sanktion.

Pausenordnung

  • In den Pausen müssen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Gebäude verlassen. Das gilt auch für sämtliche Sitzbereiche des A-Traktes und des B-Traktes.
  • Als Aufenthaltsbereiche sind während der Pausen ausschließlich die Schulhöfe zu nutzen. Der Sportplatz und die Sporthalle dürfen während der Pausen nur zum Zwecke von Pausensport-Aktivitäten („bewegte Pause“) unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgrundstück nicht verlassen! Der Pausenbereich für diese Jahrgänge umfasst die Schulhöfe. Diese enden Richtung Straße mit der Pflasterung des Schulhofs und Richtung Fahrradständer in Höhe des C-Gebäudes bzw. des Klettergerüsts. Der Parkplatz ist kein Aufenthaltsbereich für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10, der Bürgersteig und der Grünstreifen zwischen C-Gebäude und Berliner Ring sind ebenfalls kein Aufenthaltsbereich.
  • Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 nutzen ausschließlich die Toiletten im A-Trakt und B-Trakt.
  • Das Erdgeschoss des C-Gebäudes darf während der ersten beiden Pausen nur von Schülerinnen und Schülern betreten werden, die etwas in der Cafeteria kaufen wollen (eine Begleitung durch Freunde, die gar nichts kaufen wollen, ist nicht gestattet). Die gekauften Speisen müssen draußen verzehrt werden.
  • In der Mittagspause kann das Erdgeschoss den C-Gebäudes zum Besuch der Mensa und zum Verzehr der Speisen genutzt werden. Nach dem Essen soll das Gebäude zügig verlassen werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Jahrgänge 11 bis 13) dürfen das Erdgeschoss des C-Gebäudes in Freistunden nutzen, nicht aber in den Pausen. Das Obergeschoss (Sitzecken, Aufenthaltsräume und freie Unterrichtsräume) kann für Freistunden und für Pausen genutzt werden. Mensaessen darf von Oberstufenschülerinnen und -schülern auch in das Obergeschoss mitgenommen werden.
  • Der Aufenthalt in den Fluren der Verwaltung im A-Trakt ist während aller Pausen untersagt. Nachfragen im Sekretariat oder vor der Tür des Lehrerzimmers sind – abgesehen von Notfällen – auf die zweite und dritte Pause zu beschränken.
  • In den Pausen und in Freistunden ist das Lärmen und Laufen im Gebäude zu unterlassen, um Störungen oder Unfälle zu vermeiden.
  • In allen Gebäuden ist das Ballspielen nicht gestattet – auch nicht auf dem Weg in oder aus der Pause. Auf dem Schulhof darf nur mit Softbällen gespielt werden. Ausnahmen sind der Spielbereich um die Basketballkörbe und die beiden auf dem Schulhof befindlichen Bolzplätze mit den Toren. Auf dem Weg zu den entsprechenden Bereichen sind die Bälle zu tragen.
  • Die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer sind bei Unfällen sofort zu unterrichten. Im Bedarfsfall können Schülerinnen und Schüler der Oberstufe für Aufsichtsdienste herangezogen werden. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten, sofern keine Lehrkraft in der Nähe ist.
  • Im Winter ist das Werfen von Schneebällen sowie das Anlegen von Schlitterbahnen aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Sauberkeit in der Schule

Jede Schülerin/jeder Schüler ist gehalten, zur Sauberkeit im Gebäude beizutragen. Abfälle jeglicher Art gehören in die Abfallbehälter und nicht auf den Fußboden. Nach Unterrichtsschluss sorgen die Fachlehrer/innen der letzten Stunde dafür, dass alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen sind, der Fußboden frei von Abfall und der Klassenraum abgeschlossen ist. Die Klassenraumtür ist von den Fachlehrkräften ebenfalls abzuschließen, wenn der Klassenraum (z.B. wegen anstehender Fachraumbenutzung) gewechselt wird.

Behandlung von Inventar und Unterrichtsmitteln

Im Interesse aller sollte jeder darauf achten, dass Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel schonend behandelt werden. In Fällen vorsätzlicher Beschädigung haften Eltern für den von ihrem Kind angerichteten Schaden.

Verhinderung von Diebstählen

Um Diebstähle im Schulbereich (besonders in den Sporthallen) zu verhindern, wird empfohlen, größere Geldbeträge und Wertgegenstände nicht mit in die Schule zu bringen.

Bibliotheksordnung

Damit sich jeder in diesem Raum auch zukünftig wohlfühlen kann, bittet das Bibliotheksteam folgende Regeln zu beachten:

  • Essen und Trinken sind nicht erlaubt.
  • Müll gehört in den Papierkorb.
  • Das Bekleben und Beschmieren der Wände, Objekte und Präsentationen ist verboten. Bewegliche Teile der Objekte und die Objekte selbst bleiben an ihrem Platz und werden nicht verschoben.
  • Das Mobiliar bitte pfleglich behandeln und vor dem Verlassen des Raumes auf seinen Platz zurückstellen. Stellwände und Regale bleiben an ihren Plätzen.
  • Mutwillige Zerstörung des Inventars (z.B. Zerschneiden, Zerschlagen usw.) hat die Schließung des Raumes zur Folge.
  • Bitte auf andere Gruppen und Personen Rücksicht nehmen.

Personen, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit Erziehungsmaßnahmen rechnen. Bei wiederholten groben Verstößen behalten wir uns vor, den Raum ganz zu schließen.

Cafeteria

Das Gymnasium Burgdorf stellt den Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit der Stadt Burgdorf und dem Pächter die Cafeteria zur Verfügung. Jede Schülerin und jeder Schüler muss dafür sorgen, dass er seinen Bereich ordentlich verlässt.