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Schul- und Pausenordnung

Schulordnung (hier auch direkt als PDF)

Allgemeines
Das Zusammenleben in der Schule erfordert sachgerechtes Verhalten und wechselseitige Rücksichtnahme, damit die Schule ihren Bildungsauftrag erfüllen kann. Folgende Regelungen sind deshalb zu beachten:

Pünktlichkeit
Der Unterricht beginnt um 7:45 Uhr. Jede Schülerin/jeder Schüler ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn in der Schule einzufinden.
Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn die unterrichtende Lehrkraft nicht anwesend sein, muss sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat melden.

Fahrzeuge auf dem Schulgelände
Das Schulgelände ist kein öffentlicher Verkehrsraum. Das Befahren mit Fahrrädern, Krafträdern oder Kraftwagen ist daher nicht gestattet.
Die Benutzung des Pkw-Parkplatzes ist von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich Lehrkräften und den schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestattet. Schülerinnen und Schüler dürfen nur Ihre Krafträder auf diesem Parkplatz abstellen.
Fahrräder werden grundsätzlich nur in den ausgewiesenen Fahrrad-Stellplätzen abgestellt. Der Bürgersteig des Berliner Rings wird nicht als Abstellplatz benutzt. Auf dem Schulgelände wird das Fahrrad geschoben.

Nutzungsordnung – mobile Endgeräte am Gymnasium Burgdorf
Präambel
iPads werden als digitale Arbeitsmittel im Unterricht nach Anweisung einer Lehrkraft eingesetzt und ergänzen damit die herkömmlichen Arbeitsmittel (bspw. Bücher, Mappen, Taschenrechner) und/ oder ersetzen diese zum Teil. Andere mobile Endgeräte (Handys, Smart-Watches, Konsolen, usw.) werden am Gymnasium Burgdorf nur in Ausnahmefällen und nach expliziter Aufforderung einer Lehrkraft ausschließlich als Werkzeuge genutzt.
Für die sinnhafte Nutzung des iPads und der digitalen Endgeräte sind die folgenden Grundregeln als Gelingensbedingungen notwendig. Das betrifft die Nutzung der Geräte und Apps genauso wie die Beachtung von Persönlichkeitsrechten. Sofern die Regeln verletzt werden und damit der Schulfrieden gefährdet ist, können Erziehungsmittel erfolgen, Ordnungsmaßnahmen im Rahmen von Klassenkonferenzen beschlossen werden sowie strafrechtliche Konsequenzen erfolgen.

Regeln

  • iPads
    • iPads sind im schulischen Kontext nur als Arbeits- und Lernmittel zu verwenden.
    • In der Schule werden die iPads während der Unterrichtsstunden ausschließlich auf Aufforderung der Lehrkraft zur Arbeit mit schul- und unterrichtsrelevanten Inhalten genutzt.
    • Die Schüler*innen sind dafür verantwortlich, dass der Akku des iPads und des Zubehörs ausreichend aufgeladen sind. Als Verbindung des iPads darf ausschließlich das GymBu-WLAN verwendet werden.
    • Wird nicht mit dem iPad gearbeitet, so liegt es geschlossen, mit dem Bildschirm nach unten, auf dem Tisch (oder ggf. in der Schultasche verstaut).
    • Das iPad verbleibt in allen Pausen in der Schultasche oder im Schließfach.
  • Andere mobile Endgeräte

    Alle anderen mobilen Endgeräte sind im Flugmodus oder ausgeschaltet nicht sichtbar zu verwahren, sofern nicht die in der Präambel dargestellte Ausnahmesituation vorliegt.
  • Alle Geräte
    • Es ist untersagt, Spiele zu spielen, Videos zu schauen oder zu chatten – sowohl während der Unterrichtszeit als auch in den Pausen.
    • Mediale Aufnahmen werden nur zu unterrichtlichen Zwecken (d.h. mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrkraft und der aufgenommenen Person) gemacht. Hierbei sind zu jeder Zeit die datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen, sowie gesetzlichen Vorgaben zu beachten. (Dies umfasst Regelungen, die Rassismus, Pornografie, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Inhalte betreffen.)
    • Jg. 11 – 13:
      • Auch außerhalb des Unterrichts können die Geräte im C-Trakt, mit Ausnahme des Mensabereichs in den Pausen, genutzt werden
      • Über den Einsatz von digitalen Endgeräten im Unterricht der Jg. 11 – 13 entscheiden jeweils die Lehrkräfte

Konsequenzen
Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet:

  • Das mobile Endgerät kann von der Lehrkraft für die Dauer der Unterrichtszeit konfisziert werden. Bei einer ganztägigen Einbehaltung wird das Gerät in einem Luftpolsterumschlag im Lehrerzimmer verwahrt und zum regulären Unterrichtsschluss von einer Lehrkraft ausgegeben. Jeder Luftpolsterumschlag ist mit einer Nummer versehen, die die Schüler*innen erhalten und mit der sie das Gerät zurückerlangen können. Die Rückgabe muss von den Schüler*innen per Unterschrift quittiert werden. Der Vorgang wird in einer Liste, die beim Schrank verwahrt wird, dokumentiert.
  • Bei einem wiederholten Verstoß werden die Eltern informiert. Die Schüler*innen nehmen ggf. an einer   besonderen Arbeitsstunde teil oder müssen sich ggf. in einer Klassenkonferenz nach Paragraph 61 des NSchG verantworten.

    Bei Vergehen, die strafrechtlich relevant sind, werden die entsprechenden Institutionen informiert und es erfolgt die Prüfung des Falles.

In den Pausen
Während der Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume.

Als Aufenthaltsbereiche sind während der Pausen grundsätzlich die Schulhöfe vorgesehen. Nur bestimmte Teilbereiche in den Gebäuden stehen zusätzlich als Aufenthaltsbereich in den Pausen zur Verfügung.

  • A-Trakt: Pausenhalle im Erdgeschoss und Sitzbereich im 1. OG. Nachfragen im Sekretariat oder vor der Tür des Lehrerzimmers sind generell auf die 2. und 3. Pause zu beschränken.
  • B-Trakt: Sitzbereich im EG
  • C-Trakt: Der Besuch der Bibliothek ist möglich, ebenso die Nutzung der Cafeteria/ Mensa. Ein Aufenthalt im Obergeschoss im C-Trakt ist nur den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe gestattet.
  • Der Sportplatz und die Sporthalle dürfen während der Pausen nur zum Zwecke von Pausensport-Aktivitäten („bewegte Pause“) unter Aufsicht einer Lehrkraft oder einer anderen Aufsichtsperson betreten werden.

Die Fachlehrkräfte lassen in der Regel zu Beginn der Pausen die Fenster öffnen (ausgenommen sind das Erdgeschoss und Räume, in denen eine Lüftungsanlage installiert ist) und verschließen die Türen der Klassenräume zu Beginn der Pausen.

Die Schüler/innen, die aus den Kunst- und Musikräumen kommen, verlassen diesen Gebäudetrakt in den Pausen; die Durchgangstür zum Hauptgebäude bleibt verschlossen; die Innentüren des Eingangs zur Aula werden von den Musiklehrkräften verschlossen, wenn alle Schüler/innen das Foyer verlassen haben.  Zur dritten bzw. fünften Unterrichtsstunde warten die Schüler/innen vor der Eingangstür auf die Kunst- bzw. Musiklehrkräfte.

In den Pausen und in Freistunden ist das Lärmen und Laufen im Gebäude zu unterlassen, um Unfälle und Störungen zu vermeiden.

Im Gebäude ist das Ballspielen nicht gestattet. Auf dem Schulhof darf nur mit Softbällen gespielt werden, Ausnahmen sind der Spielbereich um die Basketballkörbe und die beiden auf dem Schulhof befindlichen Fußballplätze mit den Toren.

Den Ordnungsdienst für die Aufenthalts- und Arbeitsräume in der Sek.II übernehmen Schülerinnen und Schüler der Sek.II. Den Hofdienst übernehmen die Klassen 5-11.

Die Aufsicht führenden Lehrkräfte sind bei Unfällen sofort zu unterrichten. Mit Schulunfällen in Verbindung stehende Arztbesuche sind dem Sekretariat so schnell wie möglich mitzuteilen. Im Bedarfsfall können Schülerinnen und Schüler der Oberstufe für Aufsichtsdienste herangezogen werden. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.

Sauberkeit in der Schule
Jede Schülerin/jeder Schüler ist gehalten, zur Sauberkeit im Gebäude beizutragen. Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallbehälter und nicht auf den Fußboden. Nach Unterrichtsschluss sorgen die Fachlehrkräfte der letzten Stunde dafür, dass alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen sind, der Fußboden frei von Abfall und der Klassenraum abgeschlossen ist. Die Klassenraumtür ist von den Fachlehrkräften ebenfalls abzuschließen, wenn der Klassenraum (z.B. wegen anstehender Fachraumbenutzung) gewechselt wird.

Starke Verunreinigungen und Vandalismus sind umgehend dem Hausmeister und im Sekretariat zu melden. Verursacher von solchen Schäden und deren rechtliche Vertreter werden zur Schadensregulierung herangezogen.

Behandlung von Inventar und Unterrichtsmitteln
Im Interesse aller sollte jeder darauf achten, dass Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel schonend behandelt werden. In Fällen vorsätzlicher Beschädigung haften Eltern für den von ihrem Kind angerichteten Schaden.

Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit oder in Freistunden darf das Schulgelände nur mit vorheriger Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.  Schülerinnen und Schüler, die ohne ausdrückliche Erlaubnis das Schulgelände während des Unterrichts oder in den Pausen verlassen (dazu gehören auch Überbrückungsstunden beim Warten auf eine AG und der Zeitraum fürs Mittagessen), verlieren den sonst gesetzlich geregelten Versicherungsschutz.

Verhinderung von Diebstählen
Um Diebstähle im Schulbereich (besonders in den Sporthallen) zu verhindern, wird empfohlen, größere Geldbeträge und Wertgegenstände nicht mit in die Schule zu bringen und grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

Schäden am persönlichen Eigentum
Schäden an Gegenständen, die für die Teilnahme am Unterricht notwendig sind, können von den Eltern an den KSA (Kommunaler Schadenausgleich) gemeldet werden. Dieser entscheidet über die weitere Regulierung.  
Schäden an Gegenständen, die nicht für die Teilnahme am Unterricht notwendig sind (z.B. Smartphones, Kopfhörer, Schmuck), können nur auf privatrechtlichem Weg zwischen dem Geschädigten und dem Verursacher geklärt werden. Seitens der Schule besteht keine Handhabe.            
Jedes Schulmitglied ist verpflichtet, durch eine angemessene Aufbewahrung und einen sorgsamen Umgang das Schadensrisiko für eigenes und fremdes Eigentum zu minimieren.

Verhalten im Winter
Aus Sicherheitsgründen sind das Werfen von Schneebällen sowie das Anlegen von Schlitterbahnen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

Bibliothek
Damit sich jeder in diesem Raum auch zukünftig wohlfühlen kann, bittet das Bibliotheksteam folgende Regeln zu beachten:

  • Essen und Trinken sind nicht erlaubt.
  • Müll gehört in den Papierkorb.
  • Das Bekleben und Beschmieren der Wände, Objekte und Präsentationen ist verboten. Bewegliche Teile der Objekte und die Objekte selbst bleiben an ihrem Platz und werden nicht verschoben.
  • Das Mobiliar bitte pfleglich behandeln und vor dem Verlassen des Raumes auf seinen Platz zurückstellen. Stellwände und Regale bleiben an ihren Plätzen.
  • Mutwillige Zerstörung des Inventars (z.B. Zerschneiden, Zerschlagen usw.) hat die Schließung des Raumes zur Folge. Die Eltern der Verursacher müssen für die Beseitigung der Schäden aufkommen.
  • Bitte auf andere Gruppen und Personen Rücksicht nehmen.

Personen, die sich nicht an diese Regeln halten, müssen mit Erziehungsmaßnahmen rechnen. Bei wiederholten groben Verstößen behalten wir uns vor, den Raum ganz zu schließen.

Cafeteria
Das Gymnasium Burgdorf stellt den Schülerinnen und Schülern gemeinsam mit der Stadt Burgdorf und dem Pächter die Cafeteria zur Verfügung. Jede Schülerin/jeder Schüler muss dafür sorgen, dass er seinen Bereich ordentlich verlässt.

Offene Ganztagsschule (OGS)
Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Disziplinarische Verstöße können eine Klassenkonferenz, einen zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss vom Angebot der OGS zur Folge haben.